Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 81/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106a Abs 2 S 1 SGB 5, § 45 Abs 2 SGB 1, § 203 BGB, § 204 Abs 2 S 1 BGB, § 204 Abs 2 S 2 BGB
Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Anwendung der Vorschriften des BGB auf Prüf- und Berichtigungsbescheide - Ausschlussfrist - Hemmung der Verjährung beim "Einschlafen" von Vertragsverhandlungen
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 106a SGB 5, § 203 BGB
Sachlich-rechnerische Richtigstellung - Ausschlussfrist - Hemmung - "Einschlafen" von Vertragsverhandlungen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Honoraraufhebungs- und Rückforderungsbescheides nach einer Plausibilitätsprüfung der vertragsärztlichen Vergütung; Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit eines Honoraraufhebungs- und Rückforderungsbescheides nach einer Plausibilitätsprüfung der vertragsärztlichen Vergütung; Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 22.09.2010 - S 71 KA 552/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 81/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07
Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 81/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 6. November 2008, IX ZR 158/07, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) endet die Hemmung der Verjährung durch Aufnahme von Verhandlungen auch dann, wenn die Verhandlungen "eingeschlafen" sind. - BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 81/10
Das BSG hat das Rechtsinstitut der sachlich-rechnerischen Richtigstellung z.B. bei Abrechnung fachfremder Leistungen oder qualitativ mangelhafter Leistungen ebenso für anwendbar erachtet, wie auch bei durch nicht genehmigte Assistenten erbrachten Leistungen und bei Aufrechterhaltung einer übergroßen Praxis mit Hilfe eines Assistenten sowie insbesondere auch im Fall der Leistungserbringung in Form einer Praxisgemeinschaft, obwohl die ärztliche Tätigkeit tatsächlich wie in einer Gemeinschaftspraxis erfolgt ist (BSG, Urteil vom 22. März 2006, B 6 KA 76/04 R, zitiert nach juris).Für diese sachlich-rechnerischen Richtigstellungen gilt - ebenso wie für den Erlass von Prüfbescheiden in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren - eine vierjährige Ausschlussfrist, innerhalb derer der Richtigstellungsbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung dem Betroffenen bekannt gegeben werden muss. - BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R
Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 81/10
Eine nach den Bestimmungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung rechtmäßige (Teil-)Aufhebung des Honorarbescheids mit Wirkung für die Vergangenheit löst nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X, der Grundnorm des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs für den gesamten Bereich des Sozialrechts, eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der Leistung aus (…vgl. zu alledem Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 31. Oktober 2001, B 6 KA 16/00 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17, 22 sowie vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11). - BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 81/10
Eine nach den Bestimmungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung rechtmäßige (Teil-)Aufhebung des Honorarbescheids mit Wirkung für die Vergangenheit löst nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X, der Grundnorm des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs für den gesamten Bereich des Sozialrechts, eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung des Empfängers der Leistung aus (vgl. zu alledem Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 31. Oktober 2001, B 6 KA 16/00 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 17, 22 …sowie vom 14. Dezember 2005, B 6 KA 17/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11). - BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 46/04 B
Ausschlussfrist für Prüf- und Berichtigungsbescheide
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - L 7 KA 81/10
Diese Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. hierzu und zum Folgenden nur Beschluss vom 27. April 2005, B 6 KA 46/04 B, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11) entsprechend auf die Ausschlussfrist für den Erlass von Prüf- und Berichtigungsbescheiden anzuwenden.
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 2448/15
Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - nachgehende Richtigstellung …
Auch die Jahresfrist für die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte sei verstrichen; diese Frist sei anzuwenden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2013, - L 7 KA 81/10 -, in juris Rdnr. 30). - SG Augsburg, 16.05.2017 - S 8 AS 401/17
Antrag auf Erstattung außergerichtlicher Kosten
Insofern steht einer Heranziehung der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Hemmung der Verjährung, hier § 203 BGB, nach Meinung des Gerichts kein durchgreifender Einwand entgegen (vgl. für eine ähnliche Konstellation: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2013, L 7 KA 81/10).